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Führerschein B / B 96 / BE Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Führerschein ab 17 Jahren möglich. Begleitetes Fahren. Näheres siehe: "Häufig gestellte Fragen". Mit der Klasse B dürfen Sie einen Kraftwagen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer), ausgenommen sind Krafträder: Gleichzeitig erwerben Sie auch die Fahrerlaubnis-Klassen AM und L. Wird die Prüfung mit einem Automatikfahrzeug abgelegt, erhält man die Klasse B beschränkt auf Kfz mit Automatikgetriebe. Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg zG, Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg. Die Klasse B 96: Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg. Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen, so zum Beispiel große Wohnwagenanhänger oder Pferdetransportanhänger. In der Regel wird der Führerschein der Klasse B ausreichen, hier dürfen Sie einen Transportanhänger, wie man ihn in Baumärkten leihen kann, mitführen.
Sie haben einen Führerschein der alten Klasse
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Schlüsselzahl 196 Seit 31. Dezember 2019 dürfen Motorrad-Fahrschulen Fahrerschulungen gemäß Anlage 7b zu Paragraf 6b der FeV anbieten. Die Schulung dient Personen, welche die Fahrerlaubnis der Klasse B seit 5 Jahren besitzen und mindestens 25 Jahre alt sind, die Berechtigung für das Führen von Leichtkrafträdern Klasse A1 (Hubraum 125 ccm, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW) in Deutschland zu erlangen.Die Berechtigung wird im Führerschein durch Eintrag der Schlüsselzahl 196 dokumentiert. Die Fahrerschulung umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten, davon mindestens 4 Unterrichtseinheiten Theorie und mindestens 5 Unterrichtseinheiten praktischer Schulung. Die fahrpraktischen Unterrichtseinheiten werden in den Sachgebieten nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung ausgebildet. Diese beinhalten also auch die Ausbildung auf Kraftfahrstraßen, Autobahnen und bei Dunkelheit. Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht abgelegt werden, jedoch muss der Teilnehmer für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis stellen.
Führerschein befristet
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