Klasse B - B 96 - BE

Welcher Führerschein ist für mich der Richtige
 






Führerscheinstelle Darmstadt

 
Führerschein B / B 96 / BE

Das Mindestalter
beträgt 18 Jahre. Führerschein ab 17 Jahren möglich. Begleitetes Fahren. Näheres siehe: "Häufig gestellte Fragen". Mit der Klasse B dürfen Sie einen Kraftwagen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer),
ausgenommen sind Krafträder: Gleichzeitig erwerben Sie auch die Fahrerlaubnis-Klassen AM und L. Wird die Prüfung mit einem Automatikfahrzeug abgelegt, erhält man die Klasse B beschränkt auf Kfz mit Automatikgetriebe. Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg zG, Anhänger über 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.
Die Klasse B 96: Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.
Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen, so zum Beispiel große Wohnwagenanhänger oder Pferdetransportanhänger.
In der Regel wird der Führerschein der Klasse B ausreichen, hier dürfen Sie einen Transportanhänger, wie man ihn in Baumärkten leihen kann, mitführen.
 

Sie haben einen Führerschein der alten Klasse 3

Sie dürfen Züge mit max. 3 Achsen fahren ( Zugfahrzeug mit max. 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht ). Wenn Sie Ihren alten Führerschein umtauschen, erhalten Sie die Klassen B, BE, C1, C1E, AM, und L.
Sie dürfen mit dem alten Klasse 3 Führerschein auch folgende Motorräder fahren.
Wenn der Führerschein
vor dem 01.04.1980 erteilt wurde: Leichtkrafträder der Klasse A1 ( max. 125 ccm Hubraum, 11 KW Motorleistung ).
Wenn der Führerschein
nach dem 01.04.1980 erteilt wurde: Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm Hubraum
und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals zugelassen worden sind, darf die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h betragen.

 

Schlüsselzahl 196

Seit 31. Dezember 2019 dürfen Motorrad-Fahrschulen Fahrerschulungen gemäß Anlage 7b zu Paragraf 6b der FeV anbieten. Die Schulung dient Personen, welche die Fahrerlaubnis der Klasse B seit 5 Jahren besitzen und mindestens 25 Jahre alt sind, die Berechtigung für das Führen von Leichtkrafträdern Klasse A1 (Hubraum 125 ccm, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW) in Deutschland zu erlangen.
Die Berechtigung wird im Führerschein durch Eintrag der Schlüsselzahl 196 dokumentiert.

Die Fahrerschulung umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten, davon mindestens 4 Unterrichtseinheiten Theorie und mindestens 5 Unterrichtseinheiten praktischer Schulung.

Die fahrpraktischen Unterrichtseinheiten werden in den Sachgebieten nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung ausgebildet. Diese beinhalten also auch die Ausbildung auf Kraftfahrstraßen, Autobahnen und bei Dunkelheit.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben!

Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.

Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht abgelegt werden, jedoch muss der Teilnehmer für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis stellen.


 

Führerschein befristet

Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine, werden auf die nach EU-Recht maximal zulässige Dauer von längstens 15 Jahre befristet.
Nach Ablauf dieser Frist müssen die Führerscheindokumente nur verwaltungsmäßig umgetauscht werden, d.h. der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden.
Alle vor dem 19.01.2013 erteilten unbefristeten Führerscheine sind bis 18.01.2033 erstmalig umzutauschen.

 

Führerschein-Antrag

Für den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sind folgende Unterlagen erforderlich: Kopie Ihres Ausbildungsvertrages mit Ihrer Fahrschule (Erhalten Sie von Ihrer Fahrschule). Lichtbild neueren Datums. Nachweis über einen bestandenen Sehtest (Optiker). Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" oder "Erste Hilfe" (Ihre Fahrschule sagt Ihnen, wer diese Kurse wo und wann durchführt).
Gültiger Personalausweis/Reisepass
ist vorzulegen.
Den Führerschein-Antrag stellen Sie bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle. Sie müssen eine eigenhändige Unterschrift leisten, deshalb ist eine persönliche Antragstellung notwendig. Die Bearbeitung Ihres Antrages und die Weiterleitung an den TÜV dauert ca. 4 bis 6 Wochen. Nach Erhalt einer Rücklauf-Karte vom TÜV kann sich Ihre Fahrschule um einen Prüftermin für Sie bemühen. Dabei gelten für den TÜV-Prüfungstermin die folgenden Fristen:
Theoretische Prüfung:
ein Prüfungstermin kann per Internet-Abfrage kurzfristig beantragt werden.
Praktische Prüfung: ein Prüfungstermin muss von Ihrer Fahrschule 3 Wochen vorher beantragt werden.

 



 

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