Häufig gestellte Fragen

FAQ
 



 



Was kostet ein Führerschein der Klasse B ?

Das ist ganz unterschiedlich und schlecht vorhersagbar. Entsprechend dem Talent und eventuellen Vorkenntnissen, muss man im Durchschnitt mit etwa 2000,- bis 3.000,- Euro rechnen (je nach Anzahl der benötigten Fahrstunden).
 

Wie lange dauert die Führerschein-Ausbildung ?

Man sollte ruhig 3 Monate einplanen, denn erst nach Eingang des bearbeiteten Führerscheinantrages beim TÜV und dem Absolvieren der erforderlichen gesetzlich vorgeschriebenen 14 Theorie-Themen ist eine Theorie-Prüfung möglich.
Deren erfolgreiches Bestehen ist die Voraussetzung für die folgende Praxis-Prüfung.

 

Wann sollte man mit der Ausbildung anfangen ?

Man kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des 18. Geburtstages die Theorie-Prüfung ablegen, sowie 4 Wochen vorher die Praxis-Prüfung.
Man kann also 4 - 5 Monate (lt. Gesetz 6 Monate)  vor dem Geburtstag beginnen. Beim Führerschein ab 17 entsprechend ein Jahr früher.

 

Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich ?

Man benötigt eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen", weiterhin eine Bescheinigung über einen durchgeführten Sehtest sowie ein Passbild neueren Datums. Mit den vollständigen Unterlagen stellen Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle
Ihren Führerschein-Antrag. Fahrschüler mit Wohnsitz in Darmstadt können den Antrag zur Erteilung einer Fahrerlaubnis auch per Internet stellen. Nach unseren Erfahrungen geht die Bearbeitung des Führerscheinantrages bei persönlicher Antragstellung schneller vonstatten, da die Führerscheinstelle nach Ihrem Internetantrag noch einmal auf Vorlage der Originalbescheinigungen besteht.
Näheres zur Antragstellung bei den Führerscheinstellen finden Sie auf unserer Sonderseite
Klasse B/B 96/BE.


Wie finde ich die für mich richtige Fahrschule ?

Hören Sie auf den Rat von Freunden und Freundinnen. Sind sie mit den Leistungen und dem Service zufrieden gewesen? Wie war das Arbeitsklima während der Fahrstunden?
Um sicherzugehen, sollten Anwärter mal an einer theoretischen Unterrichtsstunde teilnehmen. Das bieten gute Fahrschulen als kostenlosen Service an! So lernen Sie Lehr-Stil und Lehr-Methoden des Fahrlehrers kennen. Danach können Sie in Ruhe entscheiden, ob die Chemie stimmt. Idealfall: Ein Fahrlehrer,
der die Schüler zur aktiven Teilnahme am Unterricht motiviert und anschauliche Lehrmittel einsetzt. Vor einem Abschluss des Vertrages die Preise von mehreren Fahrschulen vergleichen. Fragen Sie nicht nur nach
der Grundgebühr sondern auch nach den Stundenpreisen !
Bei manchen Fahrschulen fallen nach dem Nichtbestehen von Theorie-Prüfungen zusätzlich versteckte Kosten an!  Hier werden dann noch einmal bis zu 50% der Grundgebühr verlangt. Alle Preise sollten stets die Mehrwertsteuer enthalten. Einige Fahrschulen scheuen sich sogar, ihre Preise im Internet zu veröffentlichen! 
Warum ist das wohl so ?

Bei Angeboten "Führerschein in 21 Tagen möglich" handelt es sich um unrealistische Lockangebote! Alleine das Bearbeiten Ihres Führerscheinantrages bis zur Übersendung an den TÜV dauert schon länger. Bei der Wahl Ihrer Fahrschule sollten Sie auch sehr genau darauf achten, wie viele Stunden Theorie Unterricht pro Woche tatsächlich wo angeboten werden.

Einige Fahrschulen werben damit, vier oder fünf Doppelstunden Theorie-Unterricht pro Woche durchzuführen, wobei die Unterrichtsräume und Termine aber über die ganze Region verteilt sind, entsprechend der Anzahl der Filialen des Betreibers dieser Fahrschule, so dass an dem von Ihnen gewählten Unterrichtsort dann nur einmal pro Woche Unterricht stattfindet.
Die bei der Behörde und dem TÜV anfallenden Gebühren sind in ganz Hessen gleich.
Nicht der Preis allein sollte entscheidend sein.
Das Preis-/Leistungsverhältnis sollte stimmen. Eine vermeintlich billige Führerscheinausbildung kann sich unter Umständen am Ende als sehr teuer erweisen. Möchten Sie sich nach der Ausbildung sicher im Straßenverkehr bewegen können oder wollen Sie nur lernen wie man ein Fahrzeug bedient? Wenn Sie gewählt haben: Bestehen Sie immer auf einen schriftlichen Ausbildungsvertrag. Lesen Sie sich immer die allgemeinen Geschäftsbedingungen vor dem Unterschreiben gut durch und verlangen Sie eine Kopie. Fragen Sie nach, falls Ihnen etwas im Kleingedruckten komisch vorkommt. Klären Sie aber immer vorher, welches Auto zur Verfügung steht, ob Ihr Ausbilder Sie durchgehend bis zur Prüfung betreuen kann und  wann Sie mit der praktischen Ausbildung beginnen können (oftmals lange Wartezeiten).
 

Welche Fahrstunden sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben ?

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Grund-, Aufbau- und Leistungsstufe kann mit den Sonderfahrten begonnen werden.
Das setzt aber voraus, dass der Schüler das Fahrzeug und die Verkehrsumwelt bereits einigermaßen sicher beherrscht. Die genaue Anzahl der einzelnen Sonderfahrten ist geregelt und muss in jedem Fall durchgeführt werden. Bei Klasse B sind vom Gesetzgeber nachfolgende Sonderfahrten vorgeschrieben: je 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden mit Beleuchtung. Für die Klasse BE: zusätzlich noch 3 Fahrstunden Überland, 1 Fahrstunde Autobahn, 1 Fahrstunde mit Beleuchtung. Normale Fahrstunden, die zum Erreichen der Prüfungsreife notwendig sind, hängen von der Lernfähigkeit des einzelnen Fahrschülers ab.

 

Wie viele Fahrstunden brauche ich ?

Das ist eine schwer zu beantwortende Frage und in erster Linie abhängig von der  Begabung des einzelnen Fahrschülers.
Man braucht so viele Fahrstunden, dass man auch alleine sicher fahren kann und eine reelle Chance hat, auch die Prüfung zu bestehen. Der Fahrlehrer wird den Schüler auch dann erst zur Prüfung vorstellen. Durchfallen verteuert den Führerschein nur unnötig!
Wie viele Fahrstunden der jeweilige Fahrschüler in etwa benötigt, lässt sich erst sagen, wenn man ein paar Stunden mit ihm gefahren ist.

 

Wie werden die Grundgebühr, die Fahrstunden und die Vorstellung zur Prüfung abgerechnet ?

Bei der Anmeldung ist die Grundgebühr zu entrichten. Mit der Kopie des Ausbildungsvertrages können Sie bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle Ihren Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen.
Die einzelnen Fahrstunden werden häufig aufgrund von "Gutscheinen" erteilt. Die Gutscheine können Sie entweder im Voraus in der Fahrschule oder vor den jeweiligen Fahrstunden erwerben.
Die Gebühr für die Vorstellung zur Theorie- oder zur Praxis-Prüfung ist vor der jeweiligen Prüfung an die Fahrschule zu entrichten. Die TÜV-Prüfgebühren sind vor der Prüfung direkt an der TÜV-Kasse zu zahlen. Die vom TÜV dem Fahrschüler zugeteilten Prüfungstermine sind bindend.

 

Ist eine Mindestanzahl Theoriestunden vorgeschrieben bevor ich mit der Praxisausbildung beginnen darf ?

Die theoretische und die praktische Ausbildung sind sinnvoll miteinander verknüpft. Eine bestimmte Anzahl theoretischer Unterrichtsstunden vor Beginn einer praktischen Ausbildung sind nicht vorgeschrieben.


 




Was erwartet mich in der ersten Fahrstunde ?

Keine Angst, Fahrschulen arbeiten nach dem Prinzip "vom Leichten zum Schweren". Je nachdem, welche Vorkenntnisse vorhanden sind, ist die Ausbildung ganz individuell an die Fähigkeiten des einzelnen Fahrschülers angepasst.
Bei keinen oder wenigen Vorkenntnissen, was bei den meisten Fahrschülern der Fall ist, beginnt man erstmal mit Lenkübungen und Schaltvorgängen.
Ganz wichtig ist in der Anfangsphase, dass sich der Fahrschüler jetzt noch nicht um die Pedalerie kümmern muss und sich ganz auf das Beobachten des Verkehrs sowie auf die Spiegelbenutzung und den "Schulterblick" konzentrieren kann.
Erst danach kommt die Kupplungsbedienung mit dem Ertasten des "Schleifpunktes" und das zielgenaue Abbremsen hinzu.
Bei einer Überforderung des Fahrschülers gleich zu Beginn der Ausbildung (wie leider von einigen Fahrschulen praktiziert), verliert der Fahrschüler die Motivation und dann ohne die entsprechenden Erfolgserlebnisse, den Spaß am Lernen.

Sind die entsprechenden Vorkenntnisse vorhanden (der Fahrschüler hat bereits eine Klasse A Ausbildung absolviert und kann sich aufgrund seiner Fahrpraxis schon bereits recht sicher im Straßenverkehr bewegen), können wir uns den nächsten Ausbildungspunkt vornehmen. So bauen wir Schritt für Schritt auf dem bereits Erlernten auf und der Fahrschüler kann aufgrund der für ihn geführten "Ausbildungsdiagramm-Karte" seine eigenen Fortschritte mit verfolgen.
 

Wie läuft die Ausbildung ab ?

Man fährt in der Regel immer Doppelstunden (2 x 45 Minuten). Man fährt zu Beginn außerhalb der Stadt. Hier ist das Verkehrsaufkommen auch  für einen Anfänger noch überschaubar. Im weiteren Verlauf der Ausbildung fährt man dann mehr und mehr in der Innenstadt und der Fahrschüler lernt so die prüfungsrelevanten Straßen und Verkehrssituationen kennen.
Zum Ende der Ausbildung kommen die Sonderfahrten.
Die Überlandfahrten führen über Landstraßen in Gegenden mit vielen Kurven und Steigungen, aber auch im Flachland über gut ausgebaute Landstraßen.
Die Autobahnfahrten führen über viel befahrene Autobahnabschnitte, damit man lernt, sich auch im dichten Verkehr zu bewegen. Auf der Autobahn kann man dann auch einmal 130 Km/h erreichen, damit der Fahrschüler ein Gefühl für die höhere Geschwindigkeit bekommt. Danach übt man schwerpunktmäßig das Auf- und Abfahren von Autobahnen und Kraftfahrstraßen in und um den Prüfungsort.
Nach den Beleuchtungsfahrten folgt nun die Vorbereitung auf die Prüfung. Man fährt unter Prüfungsbedingungen um eventuell jetzt erst erkennbare Fehlerschwerpunkte noch beheben zu können.
 

Wo beginnen und enden meine Fahrstunden ?

Ihre Fahrstunden beginnen und enden nach entsprechender Absprache in der Regel bei Ihnen zuhause, an Ihrer Schule,
an der TU, an Ihrem Arbeitsplatz, in der Stadtmitte, etc.
Ausgenommen ist Ihre erste Fahrstunde, die aus der Erfahrung heraus am Besten bei der Fahrschule beginnen sollte.

 

Wie bereite ich mich auf die Theorie- bzw. Praxis-Prüfung vor ?

Tipps zur Theorie- und Praxis-Prüfung finden Sie auf unserer Sonderseite Prüfungsvorbereitung.
 

Ist ein Wechsel der Fahrschule während der laufenden Ausbildung möglich ?

Sie sind mit Ihrer derzeitigen Fahrschule unzufrieden, aus welchen Gründen auch immer. Bei einigen Fahrschulen wird eine Zahlung von nur einem Teil der Grundgebühr (1/2 Grundgebühr) verlangt, dies gilt vor allen Dingen, wenn Sie alle 14 Theorie-Themen absolviert oder Sie Ihre Theorie-Prüfung bereits bestanden haben. Eine bestandene Theorie-Prüfung ist 2 Jahre gültig.
Sie sollten aber innerhalb von 1 Jahr Ihre praktische Prüfung bestehen, andernfalls müssen Sie einen neuen Führerscheinantrag stellen. Für die weitere Ausbildung nach dem Fahrschulwechsel fallen dann bei der jetzt neuen Fahrschule nur noch die Kosten für die jeweiligen Fahrstunden, sowie die Gebühren zur Praxis-Prüfung an. Der TÜV verlangt von dem Fahrschüler eine Gebühr für die Umschreibung.
 

Welche Nebenkosten fallen außerhalb der Fahrschule noch bei Ämtern an ?

Die nachfolgenden Gebühren sind nicht an die Fahrschule zu zahlen. Sie entstehen im Zusammenhang mit dem Erwerb Ihres Führerscheins durch die Führerscheinstelle und durch den TÜV und sind auch an diese direkt zu entrichten. Für die Annahme Ihres Fahrerlaubnis-Antrags der Klasse B/BE verlangt die Führerscheinstelle eine Gebühr.
Vor der Ablegung der Prüfungen sind an den TÜV  Prüfungsgebühren sowohl für die theoretische Prüfung, als auch für die praktische Prüfung zu zahlen.

 

Ist "Begleitetes Fahren ab 17" auch in Hessen möglich ?

Das "Begleitete Fahren ab 17" ist seit dem 01.01.2011 in ganz Deutschland generell möglich.
Allerdings sieht der Verordnungsentwurf vor, dass Jugendliche nach erfolgter Ausbildung in einer Fahrschule und erfolgreicher Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung einer mindestens 30 Jahre alten Person entsprechende Fahrzeuge führen dürfen. Geltungsbereich: nur für Fahrten in Deutschland ! Der Fahranfänger erhält eine Prüfbescheinigung, die bis zur Aushändigung des regulären Führerscheins als Führerscheinersatz gilt. Der Begleiter muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Mindestalter von 30 Jahren, den Führerschein seit mindestens 5 Jahren durchgängig besitzen und darf nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.

Weitere Einzelheiten finden Sie
hier.

 



 

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