Begleitetes Fahren

ab 17 Jahren
 



 

 

Junge Fahrer

Mangelnde Erfahrung ist das Hauptproblem junger Führerscheinbesitzer. Das eigene Können wird sehr oft überschätzt, wirklich kritische Situationen werden dagegen unterschätzt.

Das Risiko einer Fehlentscheidung bei Führerscheinneulingen ist wesentlich höher. Fast jeder vierte Verkehrstote ist zwischen 18 und 24 Jahren alt.
Um die Sicherheit der jungen Fahrer und ihrer Beifahrer zu erhöhen, sollen sie Gelegenheit bekommen, mehr Erfahrungen zu sammeln, ehe sie allein unterwegs sind.
Hessen startete deshalb den Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17 Jahren", der auch in anderen europäischen Ländern bereits sehr erfolgreich war und deshalb als Alternative in der Bundesrepublik eingeführt wurde.

 

Führerschein mit 17

Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:

Nach bestandener Praxisprüfung erhalten die Jugendlichen eine bis zu ihrem 18. Geburtstag gültige
Prüfbescheinigung.

Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und
erfahrenen Begleitperson fahren.
 
Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.
Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.
 
Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
 
Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.

Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen.

Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren.
 

Fahranfängerin oder Fahranfänger

Sie haben die große Chance, ein Jahr früher als viele Ihrer Altersgenossen Auto fahren zu dürfen.
Gehen Sie verantwortungsvoll damit um.

Sie dürfen bis zu ihrem 18. Geburtstag nie ohne Ihre erwachsene Begleitung fahren.

Fahren Sie nur, wenn Sie körperlich fit sind, niemals unter Alkohol- Drogeneinfluss oder Übermüdung.

Gurten Sie sich immer an.

Fahren Sie defensiv und vorausschauend.

Passen Sie Ihre Fahrweise an das Wetter an  Regen, Eis und Schnee, blendendes Sonnenlicht ist gefährlich.

Berechnen Sie die Bremswege eher großzügig, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Nehmen Sie Ihre Prüfungsbescheinigung und Ihren Ausweis immer mit, wenn Sie Auto fahren.

Halten Sie sich an die Auflagen, neben einem Bußgeld kann die gesamte Fahrerlaubnis entzogen werden.

Teilen Sie der Kraftfahrzeugversicherung mit, dass das Fahrzeug für den "Führerschein mit 17" benutzt wird.

 

Beifahrerin oder Beifahrer

Als erwachsene Begleitperson haben Sie große Verantwortung. Tragen Sie dazu bei, dass die Straßen sicherer werden. Unterstützen Sie die Ihnen anvertrauten Jugendlichen dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen:

Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Aufgabe, seien Sie während der Fahrt konzentriert und aufmerksam.
 
Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit.

Achten Sie darauf, dass die junge Fahrerin bzw. der junge Fahrer körperlich fit ist.

Begleiten Sie niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie sich selber unwohl oder krank fühlen.

Beraten Sie die Fahrerin bzw. den Fahrer vor und während der Fahrt, wenn dies gefahrlos möglich ist.

Greifen Sie aber nicht selber in die Fahrtätigkeit ein – Sie sind kein "Hilfsfahrlehrer".

Verhindern Sie, dass die jungen Fahrer andere gefährden (durch zu hohe Geschwindigkeit, zu dichtes
Auffahren, gefährliche Überholmanöver, Rotlichtverstöße).

Nehmen Sie stets Ihren Führerschein mit.

Als Halter des Kfz. teilen Sie der Kfz-Versicherung mit, dass das es für den "Führerschein mit 17" benutzt wird.

Sowohl die Fahranfängerinnen und Fahranfänger, als auch ihre Begleitpersonen können (empfohlen) an einem
Einführungskurs teilnehmen.
 

Weiterführende Informationen:

In Fahrschulen erhalten Sie ein Begleitbuch zur praktischen Durchführung "Begleitetes Fahren ab 17".



 

 

 



 

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