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Junge Fahrer
Mangelnde Erfahrung
ist das Hauptproblem junger Führerscheinbesitzer. Das eigene Können
wird sehr oft überschätzt, wirklich kritische Situationen
werden dagegen unterschätzt.
Das Risiko einer Fehlentscheidung bei Führerscheinneulingen ist
wesentlich höher. Fast jeder vierte Verkehrstote ist zwischen 18 und 24 Jahren alt. Um die Sicherheit der jungen Fahrer und ihrer Beifahrer zu erhöhen,
sollen sie Gelegenheit bekommen, mehr Erfahrungen zu sammeln, ehe sie allein unterwegs sind. Hessen startete deshalb den Modellversuch "Begleitetes Fahren ab
17 Jahren", der auch in anderen europäischen Ländern bereits
sehr erfolgreich war und deshalb als Alternative in der
Bundesrepublik eingeführt wurde.
Führerschein mit 17
Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen
gebunden:
Nach bestandener Praxisprüfung erhalten die Jugendlichen eine bis
zu ihrem 18. Geburtstag gültige Prüfbescheinigung.
Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen
und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.
Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die
Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.
Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine
Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im
Verkehrszentralregister vorweisen.
Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen
dürfen im Ausland noch nicht selber fahren.
Fahranfängerin oder Fahranfänger
Sie
haben die große Chance, ein Jahr früher als viele Ihrer
Altersgenossen Auto fahren zu dürfen.
Gehen Sie verantwortungsvoll
damit um.
Sie dürfen bis
zu ihrem 18. Geburtstag nie ohne Ihre erwachsene Begleitung fahren.
Fahren Sie nur, wenn Sie körperlich fit sind, niemals
unter Alkohol- Drogeneinfluss oder Übermüdung.
Gurten Sie sich immer an.
Fahren Sie defensiv und vorausschauend.
Passen Sie Ihre Fahrweise an das Wetter an Regen, Eis
und Schnee, blendendes Sonnenlicht ist gefährlich.
Berechnen Sie die Bremswege eher großzügig, dann sind Sie auf der
sicheren Seite.
Nehmen Sie Ihre Prüfungsbescheinigung und Ihren Ausweis immer mit, wenn
Sie Auto fahren.
Halten Sie sich an die Auflagen, neben
einem Bußgeld kann die gesamte Fahrerlaubnis entzogen
werden.
Teilen Sie der Kraftfahrzeugversicherung mit, dass das Fahrzeug für den "Führerschein mit 17" benutzt wird.
Beifahrerin oder Beifahrer
Als erwachsene
Begleitperson haben Sie große Verantwortung. Tragen Sie dazu
bei, dass die Straßen sicherer werden. Unterstützen Sie die Ihnen anvertrauten Jugendlichen dabei, sich
umsichtig und verantwortungsvoll im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen:
Nehmen Sie sich
Zeit für Ihre Aufgabe, seien Sie während der Fahrt konzentriert und
aufmerksam.
Vermitteln Sie Ruhe und
Sicherheit.
Achten Sie darauf, dass die junge Fahrerin bzw. der junge Fahrer
körperlich fit ist.
Begleiten
Sie niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie sich
selber unwohl oder krank fühlen.
Beraten Sie die Fahrerin bzw. den Fahrer vor und während der Fahrt,
wenn dies gefahrlos möglich ist.
Greifen Sie aber nicht
selber in die Fahrtätigkeit ein – Sie sind kein "Hilfsfahrlehrer".
Verhindern Sie, dass die jungen Fahrer andere gefährden (durch zu
hohe Geschwindigkeit, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver, Rotlichtverstöße).
Nehmen Sie stets Ihren
Führerschein mit.
Als Halter des Kfz. teilen Sie der
Kfz-Versicherung mit, dass das es für den "Führerschein mit 17" benutzt wird.
Sowohl die Fahranfängerinnen und Fahranfänger, als auch ihre
Begleitpersonen können (empfohlen) an einem Einführungskurs teilnehmen.
Weiterführende
Informationen:
In Fahrschulen erhalten
Sie ein Begleitbuch zur praktischen Durchführung
"Begleitetes Fahren ab 17". |
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